Der diesjährige bundesweite Rauchmeldertag hatte als Schwerpunkt das Thema “Gefahr durch Lithium-Ionen-Akkus und Verhalten im Brandfall”.

Anlass hierzu ist die zunehmende Häufigkeit von Bränden durch derartige Akkus, welche aus den heutigen Haushalten nicht mehr wegzudenken sind. Ob Notebooks, Smartphone oder Spielgeräte, in immer mehr Alltagsgegenständen stecken Lithium‑Ionen‑Akkus.

Sie versorgen die Geräte mit Strom und sind zunehmend Ursache für gefährliche Brände im eigenen Zuhause. Zu derartigen Bränden kommt es insbesondere durch technische Mängel bzw. durch unsachgemäße Handhabungen der Geräte.

Unser Hinweis:
Rufen Sie im Zweifelsfall immer die Feuerwehr, bevor ein möglicher Akkubrand sich zu einem Wohnungsbrand ausbreitet.

Weitere Informationen zur Aufklärung zum Verhalten im Brandfall mit kostenloser Online-Broschüre „120 Sekunden, um zu überleben“ findet Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de/brandgefahren-durch-lithium-ionen-akkus.

Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen in Sachsen

In Sachsen gilt die Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2016. Nach der Sächsischen Bauordnung, Paragraph 47, Absatz 4 sind alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Hinweise der Feuerwehr zur Wartung, Kontrolle und zum Austausch von Rauchwarnmeldern

Grundsätzlich sind hierzu die Herstellervorgaben zu beachten. Kontrollen zu den funktionsrelevanten Eigenschaften, wie Energieversorgung, Funktion des Warnsignals oder Beschädigungen am Rauchwarnmelder, sollten mindestens zweimonatlich erfolgen. Rauchwarnmelder sollten spätestens nach 10 Jahren ausgetauscht werden. Umfassende Aussagen zur Wartung, Kontrolle und zum Austausch von Rauchwarnmeldern sind in der DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“ zu finden.

Von JK